Das Gewinnspiel „ROLLER App“ wird von der ROLLER GmbH & Co. KG, Willy-Brandt-Allee 72, 45891 Gelsenkirchen ("ROLLER") in Deutschland veranstaltet.
Von der Teilnahme an dem Gewinnspiel sind die Mitarbeiter der ROLLER sowie deren jeweiligen Angehörige ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind ausschließlich volljährige natürliche Personen.
Im Fall eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei einem Versuch technischer Manipulation kann ROLLER Teilnehmende von dem Gewinnspiel ausschließen. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.
Das Gewinnspiel „ROLLER App“ wird in der Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 jeweils monatlich durchgeführt.
Zu der Teilnahme an dem Gewinnspiel ist jede Person berechtigt, die während des Gewinnspielzeitraums in einem ROLLER Markt oder im ROLLER Online-Shop unter www.roller.de einkauft und dabei den Strich-Code der digitalen ROLLER Kundenkarte in der ROLLER App an der Kasse scannen lässt oder online nach erfolgreichem Download der ROLLER App auf www.roller.de eingeloggt mit dem ROLLER App Kundenkonto einkauft.
Die Zuordnung der Gewinneradressen findet über die bei Kauf verwendete Kundennummer sowie der Kaufvertragsnummer statt.
Unter allen Teilnehmern verlost ROLLER
- zwölf TUI Reisegutschein im Wert von jeweils EUR 3.000,00;
- 60 "Aral SuperCards" im Wert von EUR 100,00 (deutschlandweit an allen Aral-Tankstellen einlösbar für Aral Kraft- und Schmierstoffe, Aral Shopware, Autowäschen, im PetitBistro sowie in angebundenen REWE To Go);
- 120 ROLLER Einkaufscoupons im Wert von EUR 50,00 (gültig bei Neuaufträgen ab einem Warenwert von EUR 50,00, ausgenommen frei geplante Küchen, Lieferung und Montage, Pfand-Artikel und ROLLER Geschenk-Karten; pro Einkauf und Kunde ist nur ein Einkaufscoupon einlösbar, eine Stückelung ist nicht möglich; gültig jeweils ab dem Monat der Verlosung für die folgenden fünf Monate).
Die Gewinnermittlung erfolgt durch Auslosung.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
Die Übergabe der Gewinne erfolgt auf Kosten des Gewinners an dem von der ROLLER benannten Ort (z.B. ROLLER Markt).
ROLLER lost erstmalig in Kalenderwoche 02/2024 für das Gewinnspiel "Januar 2024" die Gewinnerin/den Gewinner des TUI-Reisegutschein im Wert von EUR 3.000,00, die Gewinnerin/den Gewinner der fünf Aral SuperCards im Wert von EUR 100,00 sowie die zehn Gewinnerinnen/Gewinner jeweils eines ROLLER-Einkaufcoupons im Wert von EUR 50,00 aus.
Nach derselben Systematik erfolgen die weiteren Auslosungen jeweils in der ersten Woche des Folgemonats (z.B. die Auslosung für die Monats-Gewinn-Aktion "Februar" in der ersten März-Woche).
Die Gewinnerinnen/ Gewinner werden per E-Mail über ihren Gewinn informiert. ROLLER ist nicht verpflichtet, Nachforschungen zu den angegebenen E-Mail-Adressen anzustellen. Der Gewinn verfällt, wenn die Gewinnerin/ der Gewinner den Gewinn nicht spätestens drei Monate nach Versand der Gewinnbenachrichtigung entgegennimmt.
Damit der TUI Reisegutschein sofort eingelöst und verrechnet werden kann, muss der Code direkt bei Buchung der Reise im Reisebüro oder auf www.tui.com an- bzw. eingegeben werden. Wird der Code des TUI Reisegutschein erst nach Buchung vorgelegt, kann dieser nur dann eingelöst werden, wenn er per E-Mail zusammen mit der Buchungs-Nummer an die E-Mail-Adresse „gutscheineinloesung@tui.de“ geschickt werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mündliche Nebenabreden zu diesen Teilnahmebedingungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Datenschutzhinweis
Verantwortliche Stelle ist die ROLLER GmbH & Co. KG, Willy-Brandt-Allee 72, 45891 Gelsenkirchen, Telefon 0209 7097-0, Fax 0209 7097-209, info@roller.de. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist unter den vorgenannten Kontaktdaten sowie datenschutz@roller.de erreichbar.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach Artikel 6 Abs. 1 Satz 1b) DSGVO zur Durchführung des Gewinnspiels. Verarbeitet werden Name und Anschrift. Die Daten werden für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels und der Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen, sowie als Beweismittel im Rahmen der Verjährungsvorschriften gespeichert.
Teilnehmende haben ein Auskunftsrecht, ein Widerspruchsrecht und können gegebenenfalls die Berichtigung und/oder Löschung bzw. Sperrung personenbezogenen Daten und die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Unter Umständen steht ihnen ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise auf www.roller.de.